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   FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20   

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https://dejure.org/2022,50847
FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20 (https://dejure.org/2022,50847)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2022 - 7 K 261/20 (https://dejure.org/2022,50847)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 7 K 261/20 (https://dejure.org/2022,50847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schätzungsbefugnis bei Führung einer PC-Kasse ohne festes Zuordnungskriterium (Datensatznummer)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre ( BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Handbücher, Programmierprotokolle, die nachträgliche Änderungen dokumentieren, und weitere derartige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO als sonstige Organisationsunterlagen aufbewahrungspflichtig ( BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Systembedingt besteht keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen (vgl. BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führen fehlende Organisationsunterlagen für das benutzte Kassensystem (Handbücher, Programmierprotokolle) bereits zur Annahmen einer Schätzungsbefugnis ( BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. 2015, II 743).

    Nach der Rechtsprechung zu §§ 145 f AO müssen die Kassenaufzeichnungen im Rahmen der Bilanzierung so beschaffen sein, dass ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu Beginn und zum Ende des Geschäftstages zu vergleichen (Kassensturzfähigkeit, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. März 2017 X R 11/16 , BStBl. II 2017, 992; vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743; Beschluss vom 13. Dezember 2018 V R 65/16 , BFH/NV 2019, 303).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen ( BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10 , BFH/NV 2012, 1921).

    Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung; formelle Mängel berechtigen nur dann zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln ( BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10 , BFH/NV 2012, 1921 Rz. 22 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen ( BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10 , BFH/NV 2012, 1921, Rz. 34).

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Dabei bestimmt die Kasseneigenschaft die Art der Aufzeichnung ( BFH, Beschluss vom 8. August 2019 X B 117/18 , BFH/NV 2019, 1219).

    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode (z.B. BFH, Beschlüsse vom 14. August 2018 VI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 [BFH 14.08.2018 - XI B 2/18] ; vom 8. August 2019 X B 117/18 , BFH/NV 2019, 1219 m.w.N.) und wird als solche letztlich auch nicht (substantiiert) von den Klägern in Frage gestellt.

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Ziel der Schätzung ist der Ansatz derjenigen Besteuerungsgrundlagen, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben ( BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984, VIII R 195/82 , BStBl. II 1986, 226) und damit der Wirklichkeit am nächsten kommen dürften ( BFH, Urteil vom 19. Januar 1993, VIII R 128/84 , BStBl. II 1993, 594).

    Schätzungsergebnisse müssen insgesamt schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein ( BFH, Urteil vom 19. Januar 1993, VIII R 128/84 , BStBl. II 1993, 594; Beschluss vom 13. Oktober 2003, IV B 85/02 , BStBl. II 2004, 25).

  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    ( BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99 , BFH/NV 2001, 3).
  • FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17

    Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen aufgrund der Ergebnisse einer Außenprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Soweit die Kläger insbesondere auf eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. April 2021 (Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F, EFG 2021, 1260 ) verweisen, hält der Senat den Sachverhalt für nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode (z.B. BFH, Beschlüsse vom 14. August 2018 VI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 [BFH 14.08.2018 - XI B 2/18] ; vom 8. August 2019 X B 117/18 , BFH/NV 2019, 1219 m.w.N.) und wird als solche letztlich auch nicht (substantiiert) von den Klägern in Frage gestellt.
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Das Gericht schließt sich der Schätzung des Beklagten an und übernimmt sie als eigene ( § 96 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FGO i. V. m. § 162 AO ; vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 2015 X R 47/13 , BFH/NV 2016, 171).
  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige gilt, dass eine Buchführung (erst) dann formell ordnungswidrig ist, wenn sie wesentliche Mängel aufweist oder die Gesamtheit aller unwesentlichen Mängel diesen Schluss fordert ( BFH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 X B 69/08 Rn. 4, juris).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20
    Nach der Rechtsprechung zu §§ 145 f AO müssen die Kassenaufzeichnungen im Rahmen der Bilanzierung so beschaffen sein, dass ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu Beginn und zum Ende des Geschäftstages zu vergleichen (Kassensturzfähigkeit, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. März 2017 X R 11/16 , BStBl. II 2017, 992; vom 25. März 2015 X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743; Beschluss vom 13. Dezember 2018 V R 65/16 , BFH/NV 2019, 303).
  • BFH, 04.06.1997 - X R 12/94

    Gewerbesteuer 1990 im Beitrittsgebiet

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 09.03.1967 - IV 184/63

    Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober

  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

  • BFH, 26.10.1995 - I B 20/95

    Pflicht zur Vornahme einer Plausibilitätskontrolle nach einer

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

  • BFH, 29.08.2023 - X B 18/23

    Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers

    Auf die Beschwerde der Kläger (X B 19/23) beziehungsweise des Klägers (X B 18, 20/23) wegen Nichtzulassung der Revision werden die Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.12.2022 - 7 K 257/20, 7 K 259/20 und 7 K 261/20 aufgehoben.
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